Europäische Instrumente

Vier der fünf Erdteile haben Menschenrechtssysteme aufgebaut, um den Menschenrechtsschutz zu gewährleisten. In den beiden Amerikas gibt es die Organisation Amerikanischer Staaten und das wichtigste bindende Dokument ist die Amerikanische Konvention über Menschenrechte von 1969. In Afrika existiert die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, verabschiedet 1986 innerhalb der Afrikanischen Union (ehemals Organisation der Afrikanischen Einheit). Auf dem asiatischen Kontinent wurde bis heute kein gültiges System entwickelt und das einzige regionale Menschenrechtsinstrument ist eine nicht bindende Erklärung – die Asiatische Erklärung der Menschenrechte. Und Europa? Europa hat innerhalb des Europarats ein gut etabliertes System des Menschenrechtsschutzes.

Warum, glauben Sie, haben verschiedene Regionen es für nötig befunden, eigene Menschenrechtssysteme aufzubauen?

In Europa ist die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK) das wichtigste Menschenrechtsinstrument. Sie wurde von allen Mitgliedsstaaten des Europarats anerkannt, da sie eine Bedingung für die Mitgliedschaft darstellt. Verabschiedet wurde sie 1950, trat jedoch erst drei Jahre später in Kraft. Sie garantiert bürgerliche und politische Rechte und ihre größte Stärke ist das Organ zu deren Durchsetzung – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser Gerichtshof und seine Rechtsprechung werden in der ganzen Welt anerkannt und von den UN und Verfassungsgerichten zahlreicher Länder und anderer regionaler Systeme häufig zitiert.

Genau wie auf UN-Ebene werden in Europa soziale und wirtschaftliche Rechte in einem eigenen Dokument garantiert [Bemerkung]. Die (revidierte) Europäische Sozialcharta garantiert als bindendes Dokument Rechte zum Schutz des Lebensstandards der in Europa lebenden Menschen. Die Charta wurde von 32 Mitgliedsstaaten unterzeichnet und Ende 2004 hatten sie 19 davon ratifiziert.

 

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Bemerkung

Charta der Grundrechte
Dies ist das erste Menschenrechtsdokument der Europäischen Union. Sie enthält in einem einzigen Text die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Rechte, die bereits in mehreren internationalen, europäischen und nationalen Quellen niedergelegt waren. Sie wurde zwischen dem 7. und 9. Dezember 2000 vom Europäischen Rat zusammen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission in Nizza proklamiert. Rechtsverbindlichkeit wird sie als Teil der Europäischen Verfassung erlangen. Sie gilt nur in der Europäischen Union.