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„Die menschliche Sexualität ist ein integraler Bestandteil des
Lebens. Unsere Sexualität beeinflusst unsere persönlichen Eigenschaften
und unsere Verhaltensweisen – soziale, persönliche, emotionale,
psychische –, die in unseren Beziehungen zu anderen sichtbar werden.
Unsere Sexualität wird von unserem Geschlecht und den
Gender-Eigenschaften sowie von vielen anderen komplizierten Einflüssen
geformt und sie verändert sich während unseres gesamten Lebens.“
ASPA Informationstechnologie-Projekt, http://www.aspa.asn.au
Sexuelle Vielfalt und Menschenrechte
Mit gesundem Menschenverstand betrachtet, scheinen diese beiden Dinge nichts miteinander zu
tun
zu haben. Man könnte argumentieren, dass das eine der privaten
Entscheidung des Einzelnen unterliegt, während das andere eine
öffentliche Domäne gesetzlicher und politischer Strukturen ist. Doch
zeigen neuere historische, anthropologische und soziologische
Untersuchungen, wie sexuelle Identitäten und der Ausdruck sexueller
Wünsche sowohl über die Epochen als auch über die Kulturgrenzen hinweg
als potenziell gefährlich für die Aufrechterhaltung der
Gesellschaftsordnung
angesehen werden. In einigen
gesellschaftlichen Zusammenhängen stellt der Wunsch nach
gleichgeschlechtlicher oder bisexueller Liebe eine Herausforderung oder
den Bruch traditioneller oder religiöser Glaubensgrundsätze dar, in
anderen gilt sie als psychische Krankheit.
Wo sich sexuelle Vielfalt und Menschenrechte berühren, wirkt
offenbar eine übermächtige Gewalt darauf hin, dass der gleiche Zugang
zu Menschenrechten immer wieder marginalisiert wird. Diese Gewalt ist
die institutionalisierte These, Heterosexualität sei „naturgewollt“ und
daher die „normale“ Ausdrucksform sexuellen Verlangens. Ein ständiges
Thema in diesem Marginalisierungsprozess ist die Annahme,
Heterosexualität sei „natürlich“ und daher moralisch notwendig, während
andere Formen des sexuellen Ausdrucks „unnatürlich“ und daher moralisch
verwerflich seien.
Nach: Gay and Lesbian Human Rights Commission, www.iglhrc.org
